René

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Leroy

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René-Quentin Leroy hat einen LL.B. der Universität zu Köln (Köln/Paris 1) sowie eine Maîtrise im französischen und deutschen Recht der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne erworben. Seit 2026 ist er als Rechtsanwalt in Paris zugelassen.

Nach mehreren Jahren im Ausland (Deutschland, Luxemburg) und praktischer Erfahrung in französischen und internationalen Kanzleien (Bredin Prat, A&O Shearman, Arendt & Medernach und White & Case) trat er 2026 der Kanzlei CC&C Avocats bei.

Er berät und vertritt Mandanten in vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vor Zivil-, Handels- und Strafgerichten.

Er arbeitet gleichermaßen auf Französisch, Englisch und Deutsch.

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